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CAC-Klausel – Einschätzung von Fondsmanager Luca Pesarini





“Finanzen ohne Fachchinesisch”
– der Unterstützer-Newsletter –

20. Januar 2022

 

 

Liebe Unterstützerinnen,
liebe Unterstützer,

über die CAC-Klausel – die “Enteignungsklausel bei Staatsanleihen” – habe ich schon ein ums andere Mal geschrieben – zum Beispiel hier: CAC – Klausel fürs Klo?. Staatsanleihen mit dieser Klausel stecken zum Beispiel in klassischen deutschen Lebens- und Rentenversicherungen – die MÜSSEN nämlich schwerpunktmäßig in solche Anleihen investieren. Wenn Sie also eine solche Versicherung haben, sind Sie betroffen!

Viel interessanter als meine eigene Meinung zu dem Thema finde ich allerdings, was jemand dazu sagt, der bei der Anlage der ihm anvertrauten Kundengelder tagtäglich mit den Herausforderungen dieser Klausel konfrontiert ist – zum Beispiel ein Fondsmanager.

Wie gut, wenn man einen solchen Fondsmanager kennt – in meinem Falle ist das Luca Pesarini.

Im Jahr 2007 – zu einer Zeit, lange bevor in seiner Google-Abfrage so viele Fotos von ihm zu finden waren wie unter dem Link oben – war er Gastreferent bei meiner ersten “Informationsveranstaltung zur Abgeltungssteuer”:

Hach ja, die gute alte Zeit schon wieder … lassen Sie mich noch ein bisschen in Erinnerungen schwelgen mit der damaligen Einladung und dem Handout Abgeltungssteuer, das es nach der Veranstaltung für die Besucher gab …

Aber zurück zum Thema. In dem kürzlich erschienenen Marktkommentar seiner Gesellschaft ging es um die Frage: Wieso noch in deutsche Staatsanleihen investieren?. Welch perfekter Aufhänger, um ihn nach seiner Einschätzung zur CAC-Klausel zu fragen – die er mir dann dankenswerterweise auch zukommen ließ. Hier ist sie:

“Mit der Sorge vor steigenden Zinsen im Euroraum rückt auch wieder die Diskussion über die CAC-Klausel (Collective Action Clause) in den Vordergrund. Vor dem Hintergrund der aktuellen Inflationserwartungen und gegebenenfalls auch unter dem Handlungsdruck der sich ändernden Zentralbankpolitik außerhalb Europas entsteht aktuell der Eindruck, dass auch die Europäische Zentralbank ein graduelles Ansteigen der europäischen Zinsen einleiten könnte. Auch wenn diese Normalisierung der Zentralbankpolitik langfristig zu befürworten ist, würde sie mittel- bis langfristig eine höhere Zinslast und infolgedessen auch ein höheres Ausfallsrisiko bei hochverschuldeten Staaten bedeuten.

Für den Fall, dass dieses Risiko wirklich schlagend wird, enthalten seit 2013 alle neu emittierten Staatsanleihen von Ländern der Eurozone mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr die besagte Klausel, die eine Änderung der Vertragsbedingungen einer Anleihe bei Zustimmung von mindestens 75 Prozent der Gläubiger ermöglicht. Ziel dieser Klausel ist die Beschleunigung zukünftiger Umschuldungen, sprich die Vereinfachung eines Schuldenschnittes. Aus Investorensicht macht diese Klausel für mich insofern Sinn, als dass sich dank dieser jedermann zumindest über dieses Vertragsrisiko bewusst sein sollte. Dass sich im Zweifelsfall die anleihenspezifischen Regeln sehr wohl auch nachträglich ändern können, hat das historische Beispiel der Restrukturierung der griechischen Staatsanleihen eindrücklich gezeigt.

Die Hysterie um eine geordnete „Enteignung“ mittels dieser Klausel halte ich jedoch für verfehlt. Die Enteignung findet bereits vorher schon durch die künstlich niedrig gehaltenen Nominalzinsen statt. Denn selbst bei Erreichen des von der EZB angestrebten Ziels der Preisstabilität von rund zwei Prozent verliert der Sparer innerhalb eines Jahrzehnts rund ein Fünftel seines Vermögens. Der deutsche Sparer ist allerdings durch höhere Renten, Steuergeschenke und Subventionen zugleich Nutznießer dieser Situation.

Aus meiner Sicht jedoch ist diese langfristige Verlustposition des Sparers strikt zu trennen von der zeitlich begrenzten Allokation von Fondsmitteln in Staatsanleihen hoher Qualität zur Portfoliostabilisierung. Nach wie vor bieten zum Beispiel deutsche Staatsanleihen einen hohen Diversifikationsbeitrag durch ihre Zinsabhängigkeit einerseits und andererseits durch ihre hohe Ausfallssicherheit. Gerade deutsche Staatsanleihen sind nur gering von einem Ausfall und der eventuellen Inanspruchnahme der CAC-Klauseln bedroht. In turbulenten Aktienmarktphasen, die in der Regel mit erhöhter Nachfrage nach Staatspapieren hoher Qualität einhergehen, tragen diese Titel gut zur Ausbalancierung eines Multi-Asset-Produkts wie des Ethna-AKTIVs bei.”

So weit Luca Pesarini zur CAC-Klausel – nochmals herzlichen Dank für diese Einschätzung!

Weitere Informationen zu den Investmentfonds von Luca Pesarini finden Sie in meiner Fondsmanager-Galerie. Ihr Finanzberater erhält dort Zutritt, kann sich umfangreich informieren und bei Fragen direkt Kontakt mit dem Fondsmanagement aufnehmen.

 

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