Wer zahlt eigentlich die Corona-Schulden?
“Finanzen ohne Fachchinesisch”
– der Unterstützer-Newsletter –
25. November 2021
Liebe Unterstützerinnen,
liebe Unterstützer,
diese Woche hat mich ein lieber Kollege besucht: Rafael Potsch. Seine ersten Worte zur Begrüßung gingen in etwa so: “Du Thomas, meine Frau hat sich übrigens mal Deine Homepage angesehen und fand die ganz gut. ‘Mal was ganz anderes’ hat sie gesagt.”
“Vielen Dank für die Blumen” kann ich da nur sagen, Frau Potsch!
“Anders” könnte zum Beispiel ein Treffen der “Expertengruppe Immobiliensicherung” aussehen, nämlich so:
Wie? Sie fragen sich, wieso man eine solche Expertengruppe braucht? Na ja … was glauben Sie denn, wer am Ende die Corona-Schulden bezahlen darf?
Nach dem Krieg war es auf jeden Fall so, dass die Immobilienbesitzer für die Staatsschulden herhalten mussten. “Lastenausgleich” hieß damals die gesetzliche Grundlage, aufgrund derer Immobilienvermögen mit einer “Zwangshypothek” belastet wurden.
Muss man das wissen? Nein, natürlich nicht. Es könnte zukünftig aber ungemein helfen, wenn man sich über solche Dinge schon einmal Gedanken gemacht hat.
Ich mache mir schon eine ganze Weile Gedanken darüber, so zum Beispiel in der 100. Ausgabe meines Berater-Newsletters vom 4. Oktober 2018:
BG-Info – Zwischenfazit zur 100. Ausgabe.
Wie in diesen Tagen keine Seltenheit bei kritischen Themen, hat man das Video mit Erich Hambach aus dem Newsletter in der Zwischenzeit wegzensiert. Aber in dem Artikel der beiden Uni-Professoren steht ja eigentlich alles drin.
Die beiden Herren auf dem Foto oben sind übrigens Ludwig Gartz und Hans Scharpf. Mehr zu den beiden finden Sie in meinem Buch – ziemlich weit unten, wo Sie auch das Foto nochmal wiederfinden:
Buch.
Viel Vergnügen!
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